Corona News 09.06.2020
Die zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist am Dienstag, den 09. Juni 2020, in Kraft getreten. Die für den Sportbereich relevanten Paragraphen in der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind:
§4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen (hier: Absatz 2, Ziff. 5 und 6),
§5 Besondere Arten von Gewerbebetrieben, Kultur und besondere Hygieneregeln (hier: Absatz 13) und
§7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb und können hier eingesehen werden.
- Trainings sind individuell, zu zweit oder in Kleingruppen bis maximal 12 Personen möglich.
- ausreichend Abstand (mind. 1,5m) halten
- Duschen weiterhin geschlossen, Toiletten und Umkleideräume dürfen benutzt werden
- Mitgliederversammlungen können seit dem 02.06.2020 wieder mit bis zu 150(drinnen)/200 (draußen) Personen stattfinden!
- Kontaktfreier Wettkampfbetrieb ist wieder möglich